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Jahresaufgabe 2022 / 2023, laufend bis 31. August 2023

Beratungsstelle für gewaltbetroffene Frauen Thurgau

Die Beratungsstelle für gewaltbetroffene Frauen unterstützt Frauen am Telefon oder im Beratungsraum auf ihrem Weg aus der Gewaltsituation. Sie wird von zwei ausgebildeten Fachfrauen mit langjähriger Erfahrung im Themenbereich geführt. Die Beratungen sind kostenlos und auf Wunsch anonym. Im Hintergrund ist ein Vorstand von sechs Frauen tätig, die die Arbeit ehrenamtlich erledigen.

Die Beratungsstelle hat einen präventiven Auftrag. Die beiden Sozialarbeiterinnen unterstützen die gewaltbetroffenen Frauen, damit es nicht zu einer erneuten oder schweren Gewaltentwicklung in der Familie kommt. Die Beratungsstelle arbeitet mit Kooperationspartner wie Fachstelle Gewaltschutz der Kantonspolizei Thurgau, diversen Polizeistellen, Männerberatungsstelle, mit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, Rechtsanwälten, Gerichten und Strafbehörden zusammen.

Das Beratungsangebot richtet sich an:

  • Frauen und weibliche Jugendliche, die mit physischer, psychischer, sexueller und /oder struktureller Gewalt konfrontiert sind
  • Angehörige, Bekannte, Fachpersonen und soziale Institutionen, die mit gewaltbetroffenen Frauen zu tun haben.

In Situationen wie:

  • wenn Frauen und ihre Kinder unter Angst vor Bedrohung und Gewalt leiden
  • wenn Frauen von ihrem Partner unter psychischen oder finanziellen Druck gesetzt werden
  • wenn Frauen von ihrem Partner geschlagen werden
  • bei Telefonbelästigung und anderen Formen psychischer Gewalt (Stalking)
  • wenn Frauen angegriffen oder bedroht worden sind
  • bei sexueller Gewalt und Belästigung
  • nach einer Vergewaltigung
  • wenn Frauen Fragen zur Anzeigeerstattung und zum Strafverfahren haben
  • wenn Frauen rechtliche Beratung wegen einer Trennung benötigen
  • wenn Frauen vor und nach einem Aufenthalt im Frauenhaus Unterstützung brauchen

Ziel der Beratungsstelle ist die Gewaltprävention, d.h. den Gewaltkreislauf an Frauen und Kindern zu durchbrechen und Folgen sowie Auswirkungen der Gewalt zu lindern.

Zu den Beratungs- und Unterstützungsangeboten gehören:

  • Information und Beratung am Telefon
  • Persönliche Beratungsgespräche an der Beratungsstelle
  • Krisenberatung und -begleitung
  • Psychologische und soziale Beratung
  • Verhaltens- und Sicherheitsberatung bei Stalking
  • Informationen über die gesetzlichen Rechte und das Vorgehen bei Scheidung und Trennung
  • Information über die Rechte und Möglichkeiten gemäss Opferhilfegesetz
  • Beratung über die Vor- und Nachteile einer Anzeige und Begleitung zur Anzeigeerstattung oder zu Gerichtsverhandlungen
  • Beratung für Migrantinnen bei Fragen zur Aufenthaltsbewilligung in Verbindung mit Gewalt
  • Vermittlung von Therapeutinnen, Anwältinnen, Ärztinnen und weiteren Fachpersonen
  • Hilfe bei der Suche einer Notunterkunft
  • Unterstützung bei Kontakten mit Behörden
  • Beratung und Sensibilisierung zu den Auswirkungen und Folgen der direkten und indirekten Gewalt an Kindern
  • Beratung und Information für Angehörige, Bekannte und soziale Institutionen zum Thema Gewalt an Frauen

 

Link:
Beratungsstelle für gewaltbetroffene Frauen



Jährliche Finanzierung

1. Leistungsvertrag mit dem Kanton Thurgau:
– Fr. 50’000.- für Beratung und Fr. 6’000.- für Paargespräche.
Dieses Geld deckt nicht ganz die Löhne und Sozialversicherungen. Mietkosten und Infrastruktur sind nicht gedeckt.

2. Stadt Frauenfeld und Kirchen:
– Fr. 5’000.-

3. Mitgliederbeiträge (Einzel- und Kollektivmitglieder)
– Fr. 4’830.-
Die Anzahl der Einzelmitglieder ist rückläufig.

Fehlende Finanzierung

Übersetzungskosten:
Damit alle Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, unterstützt werden können, ist die Beratungsstelle auf ausgebildete Dolmetscherinnen angewiesen.

Finanzielle Unterstützungsbeiträge an Frauen und Kinder:
– nach einem Aufenthalt im Frauenhaus für den Bezug einer neuen Wohnung
– für eine Weiterbildung oder einen Deutschkurs
– für eine Rechtsberatung
– für Freizeitangebote der Kinder
– für Selbstverteidigungskurse

Ihre Unterstützung hilft der Beratungsstelle, weiterhin den Betrieb garantieren zu können. Die Beratungsstelle dankt ganz herzlich für die sehr wertvolle finanzielle Unterstützung, die Sie mit Ihrem ehrenamtlichen Einsatz leisten. Es wird mit den anvertrauten Geldern ein sorgfältiger und verantwortungsvoller Umgang gepflegt.

Bankverbindung für die Jahresaufgabe 2022/2023, laufend bis 31. August 2023:

Thurgauer Kantonalbank
8570 Weinfelden
zu Gunsten: Thurgauischer
Gemeinnütziger Frauenverein
Vermerk: Jahresaufgabe 2022/2023
Beratungsstelle für gewaltbetroffene Frauen

IBAN: CH95 0078 4112 0432 6080 4

Herzlichen Dank für Ihre Spende.